Ausbildung
Beginn der Ausbildung
Nach der Anmeldung in der Fahrschule kann unmittelbar mit dem Theorieunterricht und auch mit Fahrstunden losgelegt werden. Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 12 Grundstoffthemen und den Zusatzthemen 13 + 14 für Klasse B; Die Klasse BE erfordert keinerlei Zusatzunterricht.
Behörden und Fristen der Ausbildung:
Die Behörden benötigen nach der Einreichung der benötigten Unterlagen 2-4 Wochen zur Bearbeitung. Erst wenn die Unterlagen bei uns vorliegen (kann telefonisch im Büro erfragt werden) sind Prüfungen möglich!
Dieser Antrag bleibt 1 Jahr gültig und verlängert sich um ein weiteres Jahr ab der bestandenen Theorieprüfung.
Der Theorieunterricht und die Sonderfahrten haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Theorieprüfung sind:
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Unterlagen von den Behörden sind bei uns eingegangen.
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Alle 14 Theoriestunden in der Fahrschule sind vollständig.
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Der Vortest wurde im Büro bestanden.
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Die TÜV-Gebühr ist bezahlt.
Dann kann die Theorieprüfung kurzfristig absolviert werden.
Zur praktischen Prüfung wird man von seinem Fahrlehrer nach gemeinsamer Absprache angemeldet. Dies muss ca. 2 Wochen vor dem Prüftermin geschehen. Die Bezahlung erfolgt spätestens einen Tag vor der Prüfung im Büro. Bei Nichterfolg der theoretischen oder praktischen Prüfung müssen mindestens 2 Wochenenden vergehen bis zur nächsten Prüfung.